AGB für Referenten- und Dozententätigkeit für EW Medien und Kongresse
AGB für Fachmedien (Bücher) und sonstige Produkte im Internet
AGB für die Teilnahme an E-Learning-Lehrgängen
AGB für die Teilnahme an Lehrgängen
AGB für Teilnahme an Tagungen, Seminaren und Kongressen
AGB für Messen und Ausstellungen
AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Allgemeine Vertragsbedingungen für Referenten- und Dozententätigkeit für EW Medien und Kongresse GmbH (nachfolgend „EW Medien und Kongresse")
1. Rechtsnatur des Vertrags
Der Referent erbringt seine Leistung als selbständiger Unternehmer oder Freiberufler. Zwischen EW Medien und Kongresse und dem Referenten besteht kein Arbeitsverhältnis.
Für die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Versicherungen ist allein der Referent verantwortlich.
2. Leistung des Referenten, Nutzungsrechte
Der Referent konzipiert seine Veranstaltungen im Rahmen des von EW Medien und Kongresse vorgegebenen Themas unter Berücksichtigung des neuesten Standards der Technik und Gesetzgebung.
Der Referent erstellt Arbeitsmaterialien und überträgt EW Medien und Kongresse das ausschließliche Nutzungsrecht daran für die Veranstaltung und zur Erstellung von Dokumentationen der Veranstaltung in allen bekannten Medien (z.B. Printversion, Verbreitung im Internet, Verbreitung auf CD-ROM, etc.).
Der Referent versichert, zur Nutzung aller von ihm verwendeten Arbeitsmaterialien berechtigt zu sein. Er stellt EW Medien und Kongresse von allen Ansprüchen Dritter, die auf der Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.
3. Verhinderung des Referenten
Kann der Referent die Veranstaltung nicht fristgemäß durchführen (z.B. wegen Krankheit), hat er keinen Anspruch auf Vergütung. Die Tatsache, dass er die Veranstaltung nicht durchführen kann, soll er EW Medien und Kongresse unverzüglich nach Kenntnis mitteilen und nach Möglichkeit einen Ersatzreferenten benennen.
4. Nichtdurchführung der Veranstaltung
EW Medien und Kongresse ist berechtigt, Veranstaltungen nicht durchzuführen, wenn die erforderliche Teilnehmerzahl nicht erreicht ist oder aus anderen wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen. In dem Fall hat der Referent keinen Anspruch auf Zahlung der Vergütung oder auf Ersatz von Auslagen. EW Medien und Kongresse informiert den Referenten von der Absage der Veranstaltung bis spätestens eine Woche vor dem geplanten Termin.
5. Zahlung der Vergütung
Der Referent stellt EW Medien und Kongresse die vereinbarte Vergütung nebst gesondert ausgewiesener gesetzlicher MwSt., sowie Reisekosten und Spesen unter Beifügung der Originalbelege nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung. Die Aufwendungen, die der Referent zur Erstellung des Konzepts, der Tagungsunterlagen und der Durchführung des Vortrags hat, sind in der vereinbarten Vergütung enthalten.
EW Medien und Kongresse zahlt die anerkannten Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang auf das vom Referenten angegebenen Konto.
6. Geheimhaltung
Der Referent verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller internen Vorgänge von EW Medien und Kongresse, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden auch über die Zeit der Zusammenarbeit hinaus.
7. Haftung von EW
Der Referent hat für seinen Versicherungsschutz gegen Krankheit, Unfälle etc selbst zu sorgen. EW Medien und Kongresse haftet für Schäden am Eigentum des Referenten nur, wenn EW Medien und Kongresse oder seine Erfüllungsgehilfen diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
8. Schlussbestimmungen
Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch EW Medien und Kongresse.
Ist der Referent Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, wird Frankfurt als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Stand: September 2010


