AGB für Messen und Ausstellungen
AGB für Fachmedien (Bücher) und sonstige Produkte im Internet
AGB für die Teilnahme an E-Learning-Lehrgängen
AGB für die Teilnahme an Lehrgängen
AGB für Referenten- und Dozententätigkeit für EW Medien und Kongresse
AGB für Teilnahme an Tagungen, Seminaren und Kongressen
AGB für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
Allgemeine Geschäftsbedingungen Messen und Ausstellungen der EW Medien und Kongresse GmbH (nachfolgend „EW Medien und Kongresse")
1. Zustandekommen des Vertrags, Zulassung
1.1. Maßgebend für das Rechtsverhältnis zwischen dem Aussteller und der EW Medien und Kongresse sind die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen in Verbindung mit dem Anmeldeformular. Abweichende Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die EW Medien und Kongresse. Als schriftliche Bestätigung gilt auch eine Bestätigung durch Telefax oder E-Mail.
1.2. Die Anmeldung ist vom Aussteller schriftlich per Brief, per Telefax, oder per E-Mail an die EW Medien und Kongresse zu senden. Sie ist ein verbindliches Vertragsangebot, an das der Aussteller bis zur Zulassung oder Absage durch die EW Medien und Kongresse gebunden ist. Der Vertrag kommt zustande durch Übersendung der Zulassung durch die EW Medien und Kongresse.
1.3. Der Aussteller gibt sein Einverständnis dazu, dass seine Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung elektronisch gespeichert und an Dienstleistungspartner von der EW Medien und Kongresse weitergegeben werden.
1.4. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht.
1.5. Die Zulassung bezieht sich nur auf den angemeldeten Aussteller und die bestätigten Ausstellungsgüter und Dienstleistungen.
1.6. Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn sie aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben erteilt wurde, oder die Voraussetzungen zur Zulassung später entfallen.
2. Platzzuweisung, Miete
2.1. Die EW Medien und Kongresse stellt Messefläche im angemeldeten Angebotsbereich bereit. Hierbei wird in Bezug auf Größe und Lage der Fläche den Wünschen des Ausstellers nach Möglichkeit entsprochen. Der Messemietvertrag gilt auch dann als zustande gekommen, wenn die EW Medien und Kongresse nicht die ganze, mindestens jedoch 50% der bestellten Fläche zuweist. Eine geringere Flächenzuweisung gilt als Angebot und bedarf der Annahme durch den Aussteller.
2.2. Besondere Wünsche des Anmelders (z.B. Platzierung, Nachbarschaft, Konkurrenzausschluss, Standgestaltung etc.) werden verbindlich nur berücksichtigt, wenn sie in der Zulassung ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2.3. Falls es zwingende technische oder organisatorische Gründe erfordern, ist die EW Medien und Kongresse berechtigt, dem Aussteller abweichend von der Standzuweisung einen Stand in anderer Lage zuzuweisen, die Größe der Ausstellungsfläche zu ändern, Ein- und Ausgänge zum Messegelände zu verlegen oder zu schließen.
2.4. Ohne Genehmigung der EW Medien und Kongresse ist die Überlassung eines zugewiesenen Standes ganz oder teilweise an Dritte nicht gestattet.
3. Technische Leistungen, Dienstleistungen
3.1. Für die allgemeine Heizung, Reinigung und Beleuchtung der Messehallen und -häuser sorgt die EW Medien und Kongresse.
3.2. Installationen von Versorgungs- und Entsorgungsanschlüssen dürfen nur über die EW Medien und Kongresse bzw. über die von der EW Medien und Kongresse beauftragte Messegesellschaft bestellt werden.
3.3. Die Kosten für Installation und Verbrauch von Wasser-, Elektro-, Druckluft- und Telekommunikationsanschlüssen der einzelnen Stände sowie aller anderen Dienstleistungen werden dem Aussteller gesondert berechnet. Die EW Medien und Kongresse ist berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen. Soweit der Verbrauch des Ausstellers nicht konkret erfasst wird, ist eine Schätzung des Verbrauchs zulässig.
3.4. Sämtliche Installationen sind von Fachpersonal auszuführen. Der Aussteller haftet für die durch die Installationen und deren Gebrauch verursachten Schäden und Folgeschäden.
4. Reinigung, Abfallbeseitigung
Die EW Medien und Kongresse übernimmt die Reinigung des Geländes, der Hallen und der Gänge. Für die Reinigung seines Standes und die Entsorgung von Abfall hat der Aussteller zu sorgen. Die Reinigung muss täglich vor Beginn der Veranstaltung beendet sein. Erfolgt die Reinigung und die Abfallbeseitigung nicht ordnungsgemäß, kann die EW Medien und Kongresse ohne Fristsetzung ein Fachunternehmen auf Kosten des Ausstellers beauftragen.
5. Bewachung
Der Aussteller ist verpflichtet, die Bewachung seines Eigentums selbst vorzunehmen. Die EW Medien und Kongresse haftet nicht für Verlust und/oder Beschädigung des Eigentums des Ausstellers, es sei denn die EW Medien und Kongresse hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
6. Betrieb und Rückgabe der Messestände
6.1. Der Stand muss den technischen und gesetzlichen Richtlinien entsprechen. Behördliche Genehmigungen und Auflagen sowie bau- und betriebstechnische Auflagen der Messegesellschaft sind vom Aussteller auf eigene Kosten zu beschaffen und zu erfüllen. Bei Zuwiderhandlung ist die EW Medien und Kongresse berechtigt, Änderungen auf Kosten des Ausstellers durchführen zu lassen und ggf. eine Standsperre auszusprechen.
6.2. Der Aussteller ist für die Verkehrssicherheit auf seinem Stand einschließlich aller Zugänge allein verantwortlich.
6.3. Während der Öffnungszeiten der Veranstaltung ist der Stand für Besucher zugänglich zu machen. Wird der Stand nicht ordnungsgemäß betrieben, kann der die EW Medien und Kongresse auf Kosten des Ausstellers den Stand entfernen und den Standplatz anderweitig vergeben. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf Rückzahlung der Standgebühren, es sei denn, er weist nach, dass die EW Medien und Kongresse Erlös aus der anderweitigen Vergabe der Standfläche erzielen konnte.
6.4. Standaufbau und -abbau sind zu den festgelegten Zeiten zu beenden. Soweit die Veranstaltung dadurch gestört werden könnte, sind Auf- und Abbau oder sonstige Veränderungen nicht zulässig. Werden Standaufbau und Standabbau nicht innerhalb der festgelegten Zeiten beendet, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Mietpreises zuzüglich MwSt. zusätzlich zur Standmiete zu zahlen. Dies gilt insbesondere für den Abbau des Standes vor Beginn der offiziellen Abbauzeit am letzten Veranstaltungstag.
6.5. Der Platz muss nach Ende der Veranstaltung in dem Zustand zurückgegeben werden, der dem vor Übergabe an den Aussteller entspricht. Beschädigungen oder Verunreinigungen, die durch den Aussteller verursacht wurden, können ohne vorherige Fristsetzung auf seine Kosten beseitigt werden.
7. Werbung, Presse, Fachvorträge
7.1. Werbung ist innerhalb des Standes zulässig. Außerhalb des Messestandes - insbesondere auf Wandflächen, in Treppenhäusern, sowie in den Gängen der Messehallen - ist Werbung nur in Abstimmung mit der EW Medien und Kongresse gegen Entgelt gestattet.
7.2. Werbung für Dritte sowie Werbung, die Vergleiche mit Waren anderer Aussteller enthält, ist unzulässig. Die EW Medien und Kongresse ist berechtigt, die Ausgabe oder das Zurschaustellen von Werbemitteln, die zu Beanstandungen Anlass geben können, zu untersagen und vorhandene Bestände dieses Materials für die Dauer der Ausstellung sicherzustellen.
7.3. Fotografieren sowie Video- und Filmaufnahmen der Messeobjekte sind gestattet, soweit der jeweilige Aussteller dies erlaubt. Die EW Medien und Kongresse ist berechtigt, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sowie Zeichnungen von der Veranstaltung, den Ständen und den ausgestellten Waren anzufertigen oder durch die Presse anfertigen zu lassen und diese kostenlos für Werbezwecke oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden.
7.4. Der Veranstalter ist berechtigt, Vorführungen einzuschränken oder zu untersagen, die zu einer Gefährdung oder erheblichen Beeinträchtigung des Veranstaltungsbetriebs führen.
8. Fälligkeit der Zahlungen, Rücktritt
8.1. Die vereinbarten Gebühren (Standmiete, Vorauszahlungen für Nebenkosten, Werbebeitrag etc.) sind mit Zugang der Rechnung fällig.
8.2. Die EW Medien und Kongresse ist berechtigt, eine Vorauszahlung auf die vereinbarten Gebühren zu verlangen. Bezahlt der Aussteller nicht zum festgesetzten Zahlungstermin, kann ihn die EW Medien und Kongresse von der Teilnahme an der Messe ausschließen. Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Gebühren bleibt davon unberührt.
8.3. Der Aussteller ist nach der Zulassung nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Standfläche zu reduzieren. Falls der Aussteller nicht erscheint, ist die EW Medien und Kongresse berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ausstellungsfläche anderweitig zu vergeben. Falls er sie anderweitig vergeben kann oder der Aussteller einen für die EW Medien und Kongresse akzeptablen Ersatzmieter stellt, ist der Erlös auf die Standmiete anzurechnen.
8.4. Falls die EW Medien und Kongresse infolge höherer Gewalt, aus anderen nicht von ihm zu vertretenden Gründen oder weil aufgrund der zu geringen Zahl von Anmeldungen nach Einschätzung von der EW Medien und Kongresse eine erfolgreiche Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann, die Veranstaltung aufhebt, verschiebt oder verkürzt oder die Ausstellungsfläche verkleinert oder ganz oder vorübergehend schließt, erhält der Aussteller die Teilnahmegebühr ganz oder anteilmäßig zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
9. Haftung
9.1. Die EW Medien und Kongresse haftet nicht für Schäden an den eingebrachten Gegenständen, am Stand und dessen Einrichtung sowie für das Ausstellungsgut sofern ihm nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachzuweisen ist. Der Aussteller ist verpflichtet, den Stand angemessen zu versichern.
9.2. Für Sach- und Vermögensschäden haftet die EW Medien und Kongresse für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten.
10. Gewährleistung
10.1. Eventuelle Mängel der Leistungen der EW Medien und Kongresse hat der Aussteller unverzüglich schriftlich anzuzeigen und der EW Medien und Kongresse Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
10.2. Die Ansprüche des Ausstellers aus dem Ausstellungsvertrag und aus allen damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnissen verjähren innerhalb von 6 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in den der letzte Tag der Veranstaltung fällt.
11. Schlussbestimmungen
11.1. Mündliche Vereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die EW Medien und Kongresse.
11.2. Ist der Aussteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Frankfurt als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
11.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.
Stand: September 2010
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
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Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
EW Medien und Kongresse GmbH
Kleyerstraße 88
60326 Frankfurt am Main
E-Mail: info@ew-online.de
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Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
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Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung


